Die Therapiekosten richten sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand und umfassen neben der naturheilkundlichen Behandlung auch die Befundaufnahme (Erstgespräch), die Beratungsgespräche (auch telefonisch und per E-Mail) sowie anfallende Material- und Laborkosten.
Vor Behandlungsbeginn informiere ich Sie über die Kosten für die jeweiligen Behandlungen sowie evtl. anfallende Material- und Laborkosten.
Es ist mir wichtig, dass alle Menschen meine therapeutische Arbeit in Anspruch nehmen können. Für Menschen in schwierigen sozialen Situationen biete ich daher ein soziales Honorar bzw. die Bezahlung in Teilbeträgen an. Bitte sprechen Sie mich vor Behandlungsbeginn darauf an!
Gesetzliche Krankenkassen dürfen Heilpraktikerleistungen nicht erstatten.
Private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und deren Verordnungen, jedoch in sehr unterschiedlichem Umfang.
Beihilfeberechtigte erhalten oftmals (jedoch nicht in jedem Falle) Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen und deren Verordnungen.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für die Heilpraktikerbehandlung und die verordneten Heilmittel übernimmt.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar, es ist unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe an mich zu begleichen.
Je nach Einkommen besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter:
https://freieheilpraktiker.com/behandlungskosten